Fortsetzung der Unvernunft
U.S. State Department weitet eigene Terrorliste auf KADEK aus

Internationale Initiative
Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan
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INTERNATIONAL INITIATIVE BRIEFINGS:
Fortsetzung der Unvernunft – U.S. State Department weitet eigene Terrorliste auf KADEK aus

Erfreuliches konnte der U.S.-Gesandte Paul Wolfowitz bei seinem jüngsten Besuch in Ankara den dortigen Verantwortlichen überbringen. Ein milliardenschweres Dollarpaket für die Beteiligung an einem möglichen Irakfeldzug und eine Kopie der Anweisung, den KADEK auf die eigene Terrorliste zu setzen.
Demnach erließ am 26. November 2002 das U.S. State Department die Order, den Freiheits- und Demokratiekongress (KADEK) als direkte Nachfolgeorganisation der PKK, mit dem Verbot der Tätigkeit zu belegen. Auf diese Weise setzt sich die Haltung der USA in der Kurdenfrage in gewohnter Weise fort. Ausschlaggebend dürften hier die Bedenken der Türkei gewesen sein, welche gegenüber einem amerikanischen militärischen Engagement in der Region bestehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die kurdische Seite ihre Interessen ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt und militärische Mittel nur zur eigenen Selbstverteidigung einzusetzen gedenkt. Sicherheit und Stabilität werden immer wieder betont, die Praxis jedoch produziert wie so oft das Gegenteil. Die jüngste Order des U.S. State Department dürfte für die Türkei eine Ermutigung sein, die eigene Zermürbungspolitik gegenüber den Kurden fortzusetzen. Dies wiederum will die kurdische Seite im türkisch-kurdischen Konflikt nicht mehr allzu lang hinnehmen.
Als internationale Friedensinitiative sind wir über diese Entwicklung besorgt und befürchten mittelfristig eine Zunahme der Spannungen, an deren Ende möglicherweise eine erneute bewaffnete Konfrontation steht. Dies muss verhindert werden. Die kurdische Frage lässt sich nur im Dialog mit allen Beteiligten des Konfliktes lösen. Deshalb appellieren wir an die Verantwortlichen der Europäischen Union, nicht dem Schritt des U.S. State Departments zu folgen.

Quelle: Federal Register: December 3, 2002 (Volume 67, Number 232); AFP: December 4, 2002, 14:31