Fortsetzung
der Unvernunft
U.S. State Department weitet eigene Terrorliste auf KADEK aus
Internationale
Initiative
Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan
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INTERNATIONAL
INITIATIVE BRIEFINGS:
Fortsetzung der Unvernunft – U.S. State Department weitet
eigene Terrorliste auf KADEK aus
Erfreuliches
konnte der U.S.-Gesandte Paul Wolfowitz bei seinem jüngsten
Besuch in Ankara den dortigen Verantwortlichen überbringen.
Ein milliardenschweres Dollarpaket für die Beteiligung an
einem möglichen Irakfeldzug und eine Kopie der Anweisung,
den KADEK auf die eigene Terrorliste zu setzen.
Demnach erließ am 26. November 2002 das U.S. State Department
die Order, den Freiheits- und Demokratiekongress (KADEK) als direkte
Nachfolgeorganisation der PKK, mit dem Verbot der Tätigkeit
zu belegen. Auf diese Weise setzt sich die Haltung der USA in
der Kurdenfrage in gewohnter Weise fort. Ausschlaggebend dürften
hier die Bedenken der Türkei gewesen sein, welche gegenüber
einem amerikanischen militärischen Engagement in der Region
bestehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die kurdische Seite
ihre Interessen ausschließlich mit politischen Mitteln verfolgt
und militärische Mittel nur zur eigenen Selbstverteidigung
einzusetzen gedenkt. Sicherheit und Stabilität werden immer
wieder betont, die Praxis jedoch produziert wie so oft das Gegenteil.
Die jüngste Order des U.S. State Department dürfte für
die Türkei eine Ermutigung sein, die eigene Zermürbungspolitik
gegenüber den Kurden fortzusetzen. Dies wiederum will die
kurdische Seite im türkisch-kurdischen Konflikt nicht mehr
allzu lang hinnehmen.
Als internationale Friedensinitiative sind wir über diese
Entwicklung besorgt und befürchten mittelfristig eine Zunahme
der Spannungen, an deren Ende möglicherweise eine erneute
bewaffnete Konfrontation steht. Dies muss verhindert werden. Die
kurdische Frage lässt sich nur im Dialog mit allen Beteiligten
des Konfliktes lösen. Deshalb appellieren wir an die Verantwortlichen
der Europäischen Union, nicht dem Schritt des U.S. State
Departments zu folgen.
Quelle:
Federal Register: December 3, 2002 (Volume 67, Number 232); AFP:
December 4, 2002, 14:31