Entscheidung
im Fall Öcalan erneut aufgeschoben
Neuer Termin Januar 2003
Internationale
Initiative
Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan
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Entscheidung im Fall Öcalan erneut aufgeschoben – Neuer
Termin Januar 2003
Informationen
der pro-kurdischen Mesopotamischen Nachrichtenagentur (MHA) zufolge
hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut
die Entscheidung im Fall Öcalan vertagt. Demnach soll eine
Entscheidung erst im Januar 2003 fallen. Ursprünglich war
diese für Ende Oktober 2002 angesetzt.
Aus einer zuverlässigen Quelle beim Gerichtshof wird als
Grund der Antrag der Türkei genannt, Verstöße
gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention
nicht weiter zu behandeln, weil die Türkei glaube, dass sich
mit der Abschaffung der Todesstrafe die Grundlage für die
Zulassung der Beschwerde von Abdullah Öcalan geändert
hätte.
Indes soll im weiteren Verlauf des Verfahrens die Stellungnahme
der Anwälte Abdullah Öcalans eingeholt werden. Schon
jetzt zeichnet sich deren ablehnende Haltung ab: Man denke nicht
an eine Zustimmung. Die Todesstrafe sei immer noch nicht ohne
Einschränkung aufgehoben. Weiterhin ist diese in Kriegszeiten
gültig. So ist die politische Situation in der Türkei
noch immer nicht geklärt. Der türkisch-kurdische Konflikt
ist nach wie vor ungelöst, ein Wiederaufflammen der bewaffneten
Auseinandersetzung nicht gänzlich gebannt. Außerdem
seien die schweren Haftbedingungen auf der Gefängnisinsel
Imrali dazu geeignet, Leib und Leben ihres Mandanten zu bedrohen.
Deshalb dürfe dem Antrag der Türkei nicht entsprochen
werden.
Unberührt von dem Antrag der Türkei bleiben alle übrigen
zugelassen Beschwerdepunkte Abdullah Öcalans. (u.a. Art.
3, Verbot herabwürdigender Behandlung und Folter; Art.5,
Recht auf Freiheit und Unversehrtheit der Person; Art.6, Recht
auf eine fairen Prozess; Art. 8, Schutz der Privatsphäre;
Art.9, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Art. 10, Freiheit
der Meinungsäußerung und Art. 13: Anspruch auf wirksame
Rechtsmittel)