Öcalan
Anwälten droht bis zu sieben Jahre Haft
International
Initiative
Freedom for Ocalan – Peace in Kurdistan
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Köln,
7. März 2002
An
die Redaktionen In- und Ausland / Türkei / Kurdistan / Mittlerer
Osten
Pressemitteilung
Öcalan Anwälten droht bis zu sieben Jahre Haft
Die Erinnerung
an die unschönen Szenen am Kai der kleinen türkischen
Hafenstadt Mudanya sind noch immer frisch. Dort versuchte im Mai
1999 ein durch türkische Medien aufgehetzter Mob die Rechtsanwälte
von Abdullah Öcalan nach ihrer Rückkehr vom Prozess
auf der Gefängnisinsel Imrali im Marmarameer zu lynchen.
Nur unter großen Schwierigkeiten konnten sie sich unter
dem Schutz von bewaffneten Sicherheitskräften in Sicherheit
bringen. Dieser Vorfall ist auch Gegenstand der Beschwerde von
Abdullah Öcalan vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte. In der Beschwerde wird unter anderem auch die
Behinderung der Verteidigung aufgeführt. Nach diesem Vorfall,
der in der internationalen Öffentlichkeit auf massiven Protest
stieß, konnten die Anwälte von Abdullah Öcalan
ihre anwaltliche Tätigkeit relativ ungestört von staatlicher
Bevormundung ausüben. Dies scheint sich zu ändern.
Seit gestern stehen Aysel Tugluk, Mahmut Sakar and Irfan Dündar
vor der 6. Kammer des Staatsicherheitsgerichtes in Istanbul unter
Anklage. Ihnen droht eine Haftstrafe von sieben Jahren. Schon
vor einem Monat wurde Asyel Tugluk zu dreieinhalb Jahren Haft
verurteilt, weil sie auf einer Podiumsdiskussion ihren Mandanten
im Zusammenhang mit der Anrede "Herr" erwähnte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im jetzigen Verfahren
möchte die Staatsanwaltschaft die Verbreitung von Statements
des Mandanten durch seine Rechtsanwälte als Unterstützung
einer terroristischen Vereinigung verurteilt wissen. Jedoch konnte
bisher selbst der türkische Justizminister Sami Türk
keinen rechtswidrigen Inhalt in den besagten Erklärungen
erkennen. Der Prozess gegen die Rechtsvertreter von Abdullah Öcalan
fällt zeitlich zusammen mit der aktuell in der türkischen
Politik hart geführten Diskussion um die Todesstrafe. Insbesondere
die rechtsradikale Nationalistische Bewegungspartei (MHP) möchte
den zum Tode verurteilten Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans
(PKK) hängen sehen. Dies würde jedoch unweigerlich zu
einem Wiederaufflammen des türkisch-kurdischen Krieges führen.
Indessen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
den Beginn der Hauptverhandlung im Fall Abdullah Öcalan für
den Herbst 2002 angesetzt. Der jetzige Prozess ist ein klarer
Verstoß gegen das Recht auf uneingeschränkte Verteidigung.
Eine Verurteilung der Hauptanwälte von Abdullah Öcalan
hätte indirekte Auswirkungen auf seine Beschwerdeführung
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Trägerkreis der Internationalen Initiative verurteilt
den Angriff auf das Recht auf uneingeschränkte Verteidigung.
Wir rufen die juristischen Fachverbände dazu auf, gegen den
oben genannten Einschüchterungsversuch des türkischen
Staates zu protestieren. Weiterhin rufen wir diese dazu auf, sich
für ihre Kollegen in der Türkei zu verwenden.