Internationale Initiative
Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan
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17.11.2000
An
die Redaktionen In- und Ausland / Türkei / Kurdistan / Mittlerer
Osten
Pressemitteilung
Der Fall Öcalan oder Die klägliche Haltung der internationalen
Gemeinschaft bei der Lösung der kurdischen Frage
Am 21. November
2000 wird der Fall Öcalan vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof
verhandelt
Mit der völkerrechtswidrigen Verschleppung des Vorsitzenden
der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Abdullah Öcalan am 15.2.
1999 begann ein Prozess, den keine der am türkisch-kurdischen
Konflikt beteiligten Seiten vorauszusehen vermochte. Entgegen
den allgemeinen Erwartungen, dass dieser internationale Piratenakt
den Konflikt eskalieren würde, setzte Abdullah Öcalan
während seines Prozesses auf Deeskalation und die Möglichkeit
einer politischen Lösung.
In einem nach rechtsstaatlichen Maßstäben fragwürdigen
Verfahren wurde er zum Tode verurteilt. Nach dem alle rechtlichen
Mittel auf nationaler Ebene ausgeschöpft waren, reichten
die Anwälte Abdullah Öcalans gegen das Urteil beim Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof Klage ein. Am 21. November 2000 wird
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg
über die Zulassung der Klage entscheiden. Wie auch dieses
Verfahren ausgehen mag, so darf es nicht darüber hinweg täuschen,
dass der Europäischen Staatengemeinschaft eine besondere
Verantwortung bei der Lösung der kurdischen Frage zukommt.
Mit der Verabschiedung des Vertrages über den Beitritt der
Türkei zur EU, scheint man dieser Verantwortung aus dem Weg
gegangen zu sein. Wenn auch in diversen Berichten das kurdische
Problem zur Sprache kommt, so ist in dem genannten Dokument, welches
einen verbindlichen Charakter besitzt, nichts davon zu finden.
In allgemeinen Formulierungen wird ein Problem abgehandelt, dessen
Auswirkung dem kurdischen und türkischen Volk hohe Opfer
abverlangte, sowie viel Leid über Millionen von Menschen
brachte.
Um eine wirkliche Lösung der Probleme erreichen zu können,
müssen jedoch ihre Ursachen klar benannt werden. In Strassbourg
wird mehr als über den Fall einer Einzelperson verhandelt.
Vielmehr steht die klägliche Haltung der internationalen
Gemeinschaft bei der Lösung des kurdischen Problems zur Debatte.
Jedoch kann kein Gericht dieser Welt der internationalen Politik
die Aufgabe abnehmen, ihren Beitrag zu einer gerechten und friedlichen
politischen Lösung zu leisten. Die kurdische Seite hat mit
vielen einseitigen Vorleistungen bewiesen, dass sie für eine
solche Lösung bereit ist.
Es liegt nun an der internationalen Staatengemeinschaft - insbesondere
an der Europäischen Union - auf den türkischen Staat
einzuwirken, dass aus der realen Chance einer Lösung ein
dauerhafter Frieden erwächst.
"Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan
und der Türkei"